Planung

Grundsätzliche Anforderungen

Hier MÜSSEN Rauchwarnmelder installiert werden:

Folgende Räume einer Wohnung müssen durch Rauchwarnmelder überwacht werden:

  • Kinderzimmer
  • Schlafzimmer (auch Gästezimmer)
  • Flure, die als Rettungswege dienen

Im Unterschied zur Regelung in Deutschland, wo in jedem Schlafraum und im Flur ein Rauchwarnmelder vorgesehen ist, muss in Österreich in jedem Aufenthaltsraum, also auch im Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyraum usw., und natürlich im Flur ein Rauchwarnmelder installiert werden.

Bei mehrgeschossigen Wohnungen (z.B. Maisonette-Wohnungen oder Einfamilienhäusern) muss auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden.

Empfohlen wird die Installation eines Rauchwarnmelders in jedem Raum und mindestens eines Melders auf jeder Ebene.

Hier SOLLTEN KEINE Rauchwarnmelder installiert werden:

In Küchen und Nassräumen sollte auf die Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass Fehlalarme (zum Beispiel durch Wasserdampf) ausgeschlossen werden können.

In gemeinschaftlichen Räumen von Mehrfamilienhäusern (zum Beispiel Keller, Speicher und Treppenräume) sollten keine Rauchwarnmelder installiert werden, weil sich der Rauch aus diesen Bereichen über den Fluchtweg der Bewohner ausbreiten könnte. Wenn in solchen Bereichen eine Überwachung auf Rauchentwicklung erfolgt, sind die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.

Rauchwarnmelder Anordnung Grundriss
Rauchwarnmelder Anordnung Legende
Rauchwarnmelder Anordnung Schnitt

Quelle: www.rauchmelderpflicht.eu