Montage und Wartung

Bei allen Überlegungen zur Planung und Montage von Rauchwarnmelder muss ein Grundsatz undbedingt berücksichtigt werden:

Der Montageort muss so gewählt werden, dass der bei einem Brand
entstehende Rauch so früh wie möglich den Melder erreicht.

Im Falle eines Brandes zählt jede Sekunde. Je früher der Rauch eines Brandes den Melder erreicht, umso früher kann dieser den Alarm auslösen und die Bewohner warnen.

Anforderungen nach DIN 14676

In der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 sind die Erfahrungen zur Planung, Montage und Wartung aus vielen Jahren zu einem Regelwerk zusammengefasst. Die DIN 14676 gilt im Gegensatz zur europäischen Norm DIN EN 14604 nur in Deutschland verbindlich.

Die DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien fest und gibt Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder, die nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ioni-sationsprinzip arbeiten und für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen in Wohnbereichen vorgesehen sind. Hersteller von Rauchwarnmelder müssen ihre Geräte so bauen, dass die Vorgaben der DIN EN 14604 erfüllt werden und dies von einer unabhängigen, dafür zugelassen Stelle prüfen lassen. Alle in Europa verkauften Rauchwarnmelder müssen dieser Norm entsprechen und ein Prüfzeichen tragen.

Die DIN 14676 hingegen legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.

Die DIN 14676 gilt nicht für gewerbliche Räume und nicht für Rauchmelder, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden. Für Räume und Gebäude, für die eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 bauaufsichtlich angeordnet ist (das können zum Beispiel Hotels aber auch andere Gebäude sein) gilt die DIN 14676 ebenfalls nicht. Brandmeldeanlagen dürfen nur von zertifizierten Fachkräften einer nach DIN 14675, Anhang L zertifizierten Fachfirma geplant und errichtet werden.

Die DIN 14607 ist im Hauptteil untergliedert in

  • Planung und Einbau,
  • Betrieb und
  • Instandhaltung

Ein weiterer Abschnitt behandelt die Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer.

Kapitel 4 der DIN 14676 – Planung und Einbau – ist gegliedert in:

    1. 4.1 Allgemeines
    2. 4.2 Anforderungen an die Überwachung
      1. 4.2.1 Grundanforderungen
      2. 4.2.2 Überwachungsbereiche
      3. 4.2.3 Gemeinschaftlich genutzte Bereiche in Mehrfamilienhäusern
    3. 4.3 Projektierung und Einbau
      1. 4.3.1 Rauchwarnmelder in Räumen
      2. 4.3.2 Rauchwarnmelder in Fluren
      3. 4.3.3 Rauchwarnmelder in zuggefährdeter Umgebung
      4. 4.3.4 Befestigung von Rauchwarnmeldern an der Decke
      5. 4.3.5 Montage von Rauchwarnmeldern bei besonderen Einbaubedingungen
    4. 4.4 Weiterleitung von Warnungen innerhalb einer Nutzungseinheit
      1. 4.4.1 Vernetzung von Rauchwarnmeldern
      2. 4.4.2 Weiterleitung an eine Empfangs- und Auswerteeinheit
    5. 4.5 Inbetriebnahme

Quelle: www.rauchmelderpflicht.eu